Der Münzfund von Neudorf  
     

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Der Münzfund von Neudorf  (dazu Abb. 7-8) von Dirk Steinhilber      - 1 -  (43)

Ein für die fränkische Münzgeschichte des ausgehenden 13. Jahrhunderts wichtiger Münzenfund trat zu Tage, als am 20. August 1952 in Neudorf, Kr. Lichtenfels Ofr., ein Bauer beim Pflügen auf ein Tongefäß voller Münzen stieß, dicht hinter der Neudorfer Kirche auf einem Acker1). Der Fund dürfte vollständig erfaßt worden sein und zählt 1331 Pfennige fränkischen Typs des ausgehenden 13. Jahrhunderts. Ein rascher Blick über die Zusammensetzung, die im Folgenden noch im Einzelnen beschrieben wird, zeigt, daß nur wenige Typen vertreten sind, nämlich: das Bistum Würzburg mit drei, das Bistum Bamberg mit einem, die sehr wahrscheinlich Schweinfurt zuzuteilende königliche Münzung mit einem und die vermutliche Nürnberger Reichsmünze ebenfalls mit einem Typ. 930 Bamberger Pfennige stellen über zwei Drittel der Fundmasse; ihnen folgen 218 Nürnberger und 179 Schweinfurter Pfennige, während Würzburg nur vier Pfennige beibringt. Der große Anteil der Bamberger Pfennige dürfte aus der Zugehörigkeit des Fundortes zum Bamberger Bistum zu erklären sein.

Wie die vier im Funde vertretenen Münzherrschaften räumlich ein ziemlich geschlossenes Bild ergeben, so ergibt sich dies auch hinsichtlich des Zeitraums, in den diese Prägungen zu setzen sind. Das älteste Gepräge ist der Pfennig des Würzburger Fürstbischofs Berthold von Sternberg, 1275 - 1287. Gleichzeitig und folgend sind die Pfennige König Rudolfs von Habsburg, 1273 - 1291, und König Adolfs von Nassau, 1292 - 1298. In diese Zeit dürften die Bamberger Münzen zu setzen sein als dem Bischof Arnold von Solms zugehörige Gepräge, 1286 - 1296, und desgleichen die Nürnberger Pfennige, während der wiederum inschriftlich gesicherte Pfennig des Würzburger Bischofs Manegold von Neuenburg, 1287 - 1303, die Möglichkeit gibt, den zeitlichen Anschluß bis knapp über die Jahrhundertwende heraufzusetzen. Sofern man nicht eine Hortung und spätere Bergung des Schatzes annehmen will, ist er demnach in den Jahren ab 1291 vergraben worden.
l) Fundakten der Staatlichen Münzsammlung München                                                                    


Beschreibung des Fundes1) Bistum Würzburg                   -2- (44)

Berthold von Sternberg, 1275—1287 
1. Pfennig:
Brustbild mit Mitra, Schwert in der Rechten und Krumm
stab in der Linken. MANGOLD' Brunomonogramm. VVIRZEPVRG

Manegold von Neuenburg, 1287—1303
*     2. Pfennig
2 Stück. 1: 0,615 g. Fd. Beizheim 1912, Mitt. d. Bay. Nurn. Ges. 1918/19 S. 13 Nr. l 

3. Pfennig
Brustbild mit Mitra, Schwert in der Rechten und Krummstab in der Linken.
Vergröbertes Brunomonogramm in Wulstreif, Rosettenrand. Ohne Umschrift.
l Stück: 0,58 g. Dieses Gepräge, wohl Manegold zuzuschreiben, kann etwa in einer der Stift Würzburger Münzstätten zu Meiningen, Schwarzach oder Schweinfurt entstanden sein.

Bistum B a m b e r g Arnold von Solms, 1286—1296
*    4. Pfennig
Achtblättrige Rosette in Wulstreif, Rand abwechselnd aus Kreuzen und Halbmonden, zwischen denen Punkte. Geistliches Brustbild mit Kreuzstab und erhobener Linken, Rand Sternchen-
677 Stück. 100: 50,155 g.
Funde: Pottenstein, Mitt. d. Bay. Num. Ges. 1895 S. 37; Abb. 95—98.
Die mit einem Kreuzchen bezeichneten Nummern sind abgebildet.                      


Hierzu Varianten in der Randausführung:                                                        - 3 -  (45) 
5. Feine Querstriche in den Halbmonden. 21 Stück. 10: 4,86 g.
6. Punkte in den Halbmonden. 109 Stück. 20: 10,045 g.
7. Sternchen in den Halbmonden. 54 Stück. 10: 4,935 g.
8. Ringelchen in den Halbmonden. 8 Stück. 7: 3,600 g.
9. Zwischen   den   Halbmonden   abwechselnd   Lilien   und Kreuze. 20 Stück. 10: 5,165 g.
10. Lilien und Kreuze, Halbmonde mit Sternchen. 12 Stück. 10: 4,775 g.
11. Lilien und Kreuze, Halbmonde mit Punkten. 17 Stück.
12. Zwischen den Halbmonden Kreuze   mit  geschweiften Balkenenden. 2 Stück. 1: 0,485 g.
13. Wie vorher, aber Halbmonde mit Sternchen, l Stück. 0,55 g.
14. Ein Randkreuz schräg stehend   (Andreaskreuz). 5 Stück. 4: 1,985 g.
15. Ein Doppelkreuz (?) auf dem Rande. 3 Stück. 2: 1,05 g.
16. Rand wie Nr. 4, in der Mitte der Rosette jedoch kein Punkt, l Stück. 0,51 g.

Reichsmünzstätte Schweinfurt König Rudolf von Habsburg, 1273 - 1291
17. Pfennig
Gekröntes Brustbild mit Schwert in der Rechten und Lilienszepter in der Linken. RVDOLFVS Adler mit Kopf von links. CIVITAS 38 Stück. 10: 5,170 g.
18. Gekröntes Brustbild mit Schwert in der Rechten und Lilienszepter in der Linken. REX RVDOLFVS Adler mit Kopf von links: CIVITAS 2 Stück. 1: 0,425 g.
Funde: Pottenstein, Mitt. d. Bay. Num. Ges. 1929 S. 20. Würzburg - Bahnhof, 
MBNG 1929 S. 20. Veldenstein,
MBNG 1929 S. 20.       


König Adolf von Nassau, 1292—1298                                                      - 4 -  (46)

*   19. Pfennig
Gekröntes Brustbild mit Schwert in der Rechten und Kreuzszepter in der Linken. ADOLFVS Adler mit Kopf von links: CIVITAS 134 Stück. 20: 10,25 g.

20. Gekröntes Brustbild mit Schwert in der Rechten und Kreuzszepter in der Linken. Adler mit Kopf von links. . . CICICI . . l  Stück. 0,58 g.
 
Funde: Leubach, Mitt. d. Bay. Num. Ges.  1929   S.  17. Würzburg, Mitt. d. Bay. Num. Ges. 1929 S. 20.
Im Typ von Nr. 17—20. Fraglich, ob Rudolf von Habsburg oder Adolf von Nassau. 4 Stück. 4: 1,95 g.

Reichsmünzstätte Nürnberg um 1280—1290
*   22. Pfennig

Kreuz aus vier Kreuzstäben in Wulstreif, Rand aus 12
Rosetten.
Adler in Strichkreis, Rand aus acht und mehr Sternchen.
190 Stück: 40: 19,125 g.
*   23. Kreuz aus vier Kreuzstäben in Wulstreif, Rand aus acht Rosetten.

Adler in Strichkreis, Rand aus acht und mehr Sternchen. 28 Stück. 10: 4,430 g.

Funde: Tauperlitz, Mitt. d. Bay. Num. Ges. 1895 S. 36 und 43, Pegnitz, Mitt. d. Bay. Num. Ges. 1895 S. 36 und 43.

Die Bedeutung des Fundes liegt vor allem in jenen königlichen Pfennigen, die nach dem, was wir heute darüber wissen und vermuten können, als in Schweinfurt geprägt anzusehen sind. Diese Gepräge sind uns bisher in vier Funden bekannt geworden, nämlich in den Funden von Pottenstein, Veldenstein, Leubach und Würzburg. Ihre Zuweisung an Schweinfurt ist darum nicht gesichert, weil neben Schweinfurt die Nürnberger Reichsmünze zu erwägen wäre, nachdem schwerlich anzunehmen ist, daß neben den sehr umfangreichen bischöflichen Prägungen zu Würzburg und Bamberg hier noch königliche Gepräge geschla­gen worden sind, zumal bei der Nähe dieser beiden Reichsmünzstätten Schweinfurt und Nürnberg, von denen Schwein
furt zumindest urkundlich bezeugt ist, während Nürnberg durch seine vielfältigen Prägungen längst bekannt ist.  


                                                                                                                - 5 -  (47)

Unter den fränkischen Pfennigen der 1. Hälfte des 13. Jahr-Münzstätten ungefähr gleich weit entfernt, Seine Lage hilft einem zu einer Entscheidung zwischen Schweinfurt und Nürnberg kaum weiter, etwas mehr dagegen die Zusammensetzung des Fundes, die von dem mainfränkischen Gepräge Würzburger und Bamberger Art vollkommen beherrscht wird. Zieht man zu diesem Fund noch die vier anderen bekannt gewordenen Funde mit königlichen Civitas-Geprägen heran, so rücken sie mit den Funden von Pottenstein und Veldenstein einerseits ganz in das Umlaufgebiet der Nürnberger Münze, mit dem Fund Leubach und vor allem mit dem Würzburger Bahnhofsfund dagegen mehr in die Schweinfurter Gegend. Freilich lassen solch spärliche Angaben nichts Endgültiges schließen, aber sie geben doch gewisse Richtungen an.

Unter den fränkischen Pfennigen der l. Hälfte des 13. Jahrhunderts gibt es königliche Gepräge, die in ihrer Art in der Reihe unserer königlichen Civitas-Gepräge liegen und als deren Vorgänger betrachtet werden können. Es wird noch näher auf sie einzugehen sein. Vorläufig seien die entsprechenden Fundvorkommen angeführt, um etwa durch sie eine der erwähnten Richtungen deutlicher hervortreten zu lassen. Es handelt sich um die ebenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit Schweinfurt zuzuteilenden Gepräge König Heinrichs (VII.) aus den Funden von Maßbach2), Schleusingen3), Marktsteinach4) und Schweinfurt5). Der Blick auf die Karte zeigt, daß sich hier die Fundorte mehr als bei der vorigen Fundgruppe auf Schweinfurt zuordnen. Sie liegen in damals Hochstift Würzburger und Grafschaft Henneberger Gebiet und damit außerhalb des eigentlichen Umlaufsbereichs der Nürnberger Münze.

Schweinfurt gehöre unmittelbar dem Reiche.                                        
2) Mitt. d. Bay. Num. Ges. 1891 S. 20
3) El. f. Münzfreunde 1914 Sp. 3126
4) Bl. f. Münzfreunde 1914 Sp. 5567
6) Bl. f. Münzfreunde 1914 Sp. 5567            


                                                                                                              - 6 -  (48)

Es ist nicht ausgeschlossen, daß hier schon sehr früh eine königliche Münzstätte bestanden hat6). Die erste uns erhaltene urkundliche Überlieferung einer Münze, zu Schweinfurt stammt aus dem Jahre 12347). In dieser Urkunde antwortet König Heinrich(VIL) auf eine Reihe von Beschwerden, die der Bischof von Würzburg Hermann von Lobdeburg gegen den dortigen königlichen Beamten geführt hatte, Anscheinend war es auch zu Unstimmigkeiten bezüglich des Münzwesens gekommen. Ohne jedoch Näheres darüber zu berichten, ist hier von der moneta apud Swinfurth die Rede, von der es dann heißt: renunciamiismoneteinSwinfwrth - wir ver
zichten auf die Münze in Schweinfurt.


Für diese Zeit wären - falls die königliche Prägung 1234 wirklich eingestellt worden wäre, also für die Jahre von 1234 - jene Pfennige der Funde Maßbach, Schleusingen, Marktsteinach und Schweinfurt anzusetzen, die ganz offensichtlich in ihren Typus Vorgänger der Rudolfus- und Adolfus-Pfennige unseres Fundes sind. Sie zeigen das königliche Brustbild mit Schwert und Reichsapfel in Linien- und Perlreif und auf der Rückseite den Adler mit der Inschrift Rex Heinr(icus), die aber auch verwildert vorkommt und etwa mit ICIATVS sehr anklingt an das CIVITAS auf den Rudolfus-Pfennigen oder mit ICIAIVI an das CICICI des Adolfus-Pfennigs unseres Neudorfer Fundes.

6
) Vgl, Buchenaus Zuweisung von Denaren des 11. Jahrh. an Schwein­furt. El. f. Münzfreunde 1900 S. 107. Dazu Dannenberg, Die deutschen Münzen d. sächs. u. frank. Kaiserzeit, Bd. IV, unter Schweinfurt.
7
) Fr. Stein, Monumenta Suinfurtensia historca, Nr. 20 Monum. Boica XXX T. I Nr. 725. Dazu unten S. 54.


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Für das Jahr 1242 verzeichnet Spangenbergs Hennebergische Chronik, daß der Bischof von Würzburg, Hermann, und der Graf von Henneberg in Schweinfurt eine gemeinschaftliche Münzstätte besäßen8). Dies und die Vereinbarung zwischen Bischof Iring von Würzburg mit den Grafen Heinrich und Hermann von Henneberg vom 6. Februar 12599) über die ihnen bezüglich Schweinfurt zustehenden Rechte, worunter der von der; Münze herrührende Ertrag genannt wird, läßt allerdings schließen, daß die königliche Münze ihren Betrieb eingestellt hatte, was in der Zeit des Interregnums nicht anders zu erwarten ist, und daß dort der Bischof von Würzburg eine Münzstätte unterhielt. Nun handelt es sich hier um eine Vereinbarung, die schon aus rechtlichen Gründen nicht leicht durchzuführen war und, soviel wir wissen, auch nicht durchgeführt worden ist. Die auf die Münze bezugnehmende Stelle lautet: I1xm monetam, thelonium et breviter omnem fructum de civitate ipsa provenientem cum domino episcopo equaliter dividemus recognoscentes nos partem &lam, quam in thelonio, moneta et iudicio habemus ibidem, ab ecclesia Herbipolensi possidere titulo ieodali -  Desgleichen werden wir die Münze, den Zoll, kurz allen Ertrag, der von jener Stadtgemeinde herkommt, mit dem Herrn Bischof gleichmäßig teilen, dabei jedoch den uns zukommenden Teil an Zoll, Münze und Gericht als von der Kirche Würzburg zu Lehen gehend anerkennen10).

Daß die politische Lage der Stadt bei so gewichtigen Nachbarn, wie Hochstift Würzburg und Grafschaft Henneberg, nicht einfach war, läßt sich denken. Die verschiedenen Rechts- und Besitzanteile waren vielfach verschlungen miteinander. Es bestand eine Art von Doppelstadt, die sich einerseits aus dem ehemals Hochstift Eichstättischen Besitz und aus altem Reichsgut bildete. Der Bischof von Würzburg machte seine Rechte als Herzog von Franken geltend und hatte eigentlich keine Besitzansprüche in Schweinfurt, sondern Gerichtsbarkeitsrechte. Der König, das geht eindeutig aus der schriftlichen Überlieferung hervor, hat dagegen nie auf seine Stadt verzichtet.

8
) Mitt. d. Bayer. Numism. Ges. 1883 S. 82 
9) Fr. Stein, Geschichte d. Reichsstadt Schweinfurt, S. 85/9
Fr. Stein, Monumenta Suinfurtensia historica, Nr. 24 
10) Fr. Stein, Geschichte d. Reichsstadt Schweinfurt, S. 87   


                                                                                                                  - 8 -  (50)

Zwischen die eben erwähnten beiden Nachrichten über eine landesherrliche Münzung in Schweinfurt fällt die neu entdeckte Urkunde des Königs Wilhelm von Holland vom 9. Januar 1254, in der der König Gottfried von Eppstein als mit dem Wiederaufbau der Stadt Schweinfurt betreuten Beamten beglaubigt11). Die weitere politische Entwicklung im Reich war aber nicht dazu angetan, die ,tivitas de Swinforde' dem Reich zu erhalten - trotzdem, mehr als eine vorübergehende Entfremdung hat sie nicht bewirkt.

Seit der Urkunde von 1259 erfahren wir aus der schriftlichen Überlieferung nichts mehr über eine Münze in Schweinfurt. Nur vermutungsweise sei noch die Möglichkeit angedeutet, daß dort neben einer königlichen Münzstätte eine Hochstift Würzburger Münzstätte bestanden haben mag, der etwa der unbeschriftete Pfennig mit dem Brunomonogramm, aus dem Neudorfer Fund (Nr. 3) entstammen könnte. Seine Zeitgenossen aus der königlichen Münze wären dann die Civitas-Pfennige der Könige Rudolf und Adolf.

Nun kann man sich ja eines gewissen Eindrucks nicht erwehren, den dieses ‚CIVITAS' auf einen ausübt, das hier so betont auf den Münzen steht und das dadurch, daß irgendeine nähere Bezeichnung weggelassen ist, bewußt und gewollt etwas ganz Bestimmtes auszudrücken scheint. Dieses Civitas kann - so vorsichtig eine solche Deutung auch aufzunehmen ist - eine Art Bekräftigung der seit den Wirren der Interregnumszeit nun endlich wieder klar herausgestellten und auch gefestigten Rechts­ und Verfassungsverhältnisse dieser Stadtgemeinde sein, wie dies durch die Urkunde König Rudolfs vom 29. Juni 1282 dargetan wird12). Eindeutig setzt hier der König fest, daß die Stadt einzig und allein dem Reiche Untertan ist und daß alle Hoheitsrechte ausschließlich vom königlichen Vogt und dem Stadtrat auszuüben sind. Allenthalben zeigen sich zu dieser Zeit im Reich Bestrebungen der Bürger, ermöglicht durch die politische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung, die Geschicke ihrer Gemeinschaft selbst in die Hand zu nehmen oder doch einen Einfluß darauf zu gewinnen. So vermochte z. B. in Regensburg oder auch in Augsburg die Bürgerschaft im Münzwesen mitzusprechen.

11) W. Engel, Das Schweinft. Stadtverderben um 1250, in Festschr. Edm. E. Stengel, 
Weimar 1952, S. 542 
12
) Fr. Stein, Monumenta Suiniurtensia historica, Nr. 26    
            


Sonderdruck aus Neujahrsblätter
Herausgegeben
von der Gesellschaft für Fränkische Geschichte XXVI

Zunächst erschienen als selbständige Festschrift im Herbst 1954 mit dem Titel:
Gedenkjahr der Stadt Schweinfurt 1954
 Zerstörung und Wiederaufbau in
sieben Jahrhunderten
Wissenschaftliche Festgabe: 700 Jahre Stadt Schweinfurt 1254-1954
Beiträge zu Kultur und Geschichte einer fränkischen Reichsstadt“

Im  Selbstverlag der Stadt Schweinfurt
Druck: Buchdruckerei Helferich, Schweinfurt, Am Zeughaus 2


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr. 2: Vorderseite

 

Nr. 4: Vorderseite

 

 

Nr. 7: Vorderseite

 

 

Nr. 8: Vorderseite

 

 

Nr. 11: Vorderseite

 

 

Nr. 17: Vorderseite

 

 

Nr. 18: Vorderseite

 

 

Nr. 19: Vorderseite

 

 

Nr. 22: Vorderseite

 

 

Nr. 23: Vorderseite

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr. 2: Rückseite

 

Nr. 4: Rückseite

 

 

Nr. 7: Rückseite

 

 

Nr. 8: Rückseite

 

 

Nr. 11: Rückseite

 

 

Nr. 17: Rückseite

 

 

Nr. 18: Rückseite

 

 

Nr. 19: Rückseite

 

 

Nr. 22: Rückseite

 

 

Nr. 23: Rückseite

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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